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Gersthofen

Hat Bürgermeister Schantin gelogen?


Bauunternehmer Altmann erhebt schwere Vorwürfe

Schwere Vorwürfe hat der Bauunternehmer Winfried Altmann gegen Bürgermeister Jürgen Schantin erhoben. Der Rathauschef habe die Öffentlichkeit und den Stadtrat hinsichtlich des Sachstands eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München „getäuscht und belogen“.

  • Vorwurf der Lüge Vorwurf der Lüge
    Den Vorwurf, gelogen zu haben, weist Bürgermeister Jürgen Schantin entschieden zurück.
    Foto: spr
Bild von

Das geht aus einem Schreiben Altmanns an die Oppositionsfraktionen im Stadtrat – Freie Wähler, SPD und GBU/Die Grünen/FDP – hervor. Auslöser dieser Anschuldigungen war das von Altmanns Firma Sonnenhof Immobilien GmbH angestrengte Normenkontrollverfahren vor dem VGH gegen die Veränderungssperre im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans J1 „südlich der Bahnhofstraße, zwischen Bahnlinie und der B2“ der Stadt Gersthofen.

Auf die Nachfragen von Stadtrat Achim Liberta (CSU) am 26. Oktober 2011 und des Bürgers Hans-Jörg Birling im Rahmen der Fragestunde vor Eröffnung der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2011, ob es in dem Verfahren gegen die Veränderungssperre eine Entscheidung gebe, antwortete der Bürgermeister mit Nein. Ebenso verneinte Schantin, dass der Stadt Gersthofen durch das VGH-Verfahren Kosten entstanden seien.

Der Bauunternehmer Altmann hält beide Behauptungen des Stadtoberhaupts für „nachweislich falsch“. In seinem Schreiben an die Oppositionsfraktionen legte er den ohne mündliche Verhandlung erlassenen VGH-Beschluss vom 3. August 2011 bei. Die Stadt sei in diesem Verfahren unterlegen und habe deshalb auch die Verfahrenskosten vollständig zu tragen, also auch die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts, führt Altmann darin aus.

Bürgermeister Schantin sieht die Sache vollkommen anders. Die Stadt sei nicht unterlegen, kontert er. Vielmehr sei das Verfahren durch den Kläger und die Stadt für erledigt erklärt worden, nachdem die Stadt die angefochtene Veränderungssperre aufgehoben und eine neue erlassen habe. „Im Rahmen der Erledigterklärung hat sich das Gericht in keiner Weise mit den Erfolgsaussichten der Klage befasst“, so der Bürgermeister.

Das Verfahren in der Hauptsache, in der geklärt wird, ob die Veränderungssperre rechtmäßig ist, sei weiter beim VGH abhängig, da auch die neue Veränderungssperre beklagt wurde. „In der Sache selbst ist damit noch keine Entscheidung ergangen“, betont Schantin. Die Fragen von Liberta und Birling habe er dahingehend verstanden, dass diese wissen wollten, ob in der Sache selbst eine Entscheidung vorliegt. „Diese Frage habe ich wahrheitsgemäß verneint.“

Für das vom Bauunternehmer Winfried Altmann angeführte Verfahren musste die Stadt Gersthofen 250 Euro an Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Doch von diesem Betrag habe er nichts gewusst, erklärt Schantin. „Es kann nicht erwartet werden, dass der Bürgermeister jeden Kleinbetrag, der von der Stadt zu zahlen ist, kennt.“ Beträge dieser Größenordnung würden durch die Verwaltung erledigt. Die Frage nach den Kosten sei auf Grund seines Kenntnisstandes korrekt beantwortet worden, verdeutlicht der Bürgermeister.

Jürgen Schantin äußert zu diesem Komplex allerdings auch sein Befremden. „Die politische Auseinandersetzung zu Sachthemen tritt offensichtlich inzwischen hinter persönlichen Angriffen gegen den Bürgermeister, mögen sie auch noch so konstruiert und unglaubwürdig sein, zurück“, moniert er.

Die Gersthofer Bürger würden von ihren Stadtratsmitgliedern und dem Bürgermeister erwarten, dass diese zum Wohle der Stadt arbeiten. „Dieser Aufgabenstellung sollten sich auch die Oppositionsfraktionen verpflichtet fühlen und zur politischen Sacharbeit zurückkehren“, fordert der Rathauschef.

09.02.2012 | 08:09 Uhr - von Siegfried P. Rupprecht

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