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Gersthofen/Augsburg

Vanessa-Prozess: Gutachter-Streit voll im Gange


Drei Gutacher - drei Prognosen. Eine davon wird qualitativ bemängelt und vom Verteidiger des Vanessa-Mörders gar für "völlig untauglich" bewertet.

Um die Psyche von Vanessas Mörder Michael W. ist vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg ein heftiger Streit entbrannt. Der Freiburger Psychologieprofessor Helmut Kury befürwortete eine Freilassung W.s unter strengen Auflagen. Der Würzburger Psychiater Pantelis Adorf wollte davon nichts wissen. Er sprach sich mit Nachdruck für eine Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder aus.

  • Vanessa-Prozess: Gutachter-Streit voll im Gange Vanessa-Prozess: Gutachter-Streit voll im Gange
    Der Prozess um eine mögliche Sicherungsverwahrung des Vanessa-Mörders vor dem Landgericht Augsburg wird immer wieder von Plakataktionen von Opferschützern begleitet.
    Foto: privat
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Doch nicht nur um Pro und Contra einer Entlassung entzündete sich ein heftiges Gerangel. Pantelis Adorf, der bei Michael W. von einer großen Rückfallgefahr und einer psychischen Störung spricht, geriet selbst in die Kritik. Sein Gutachten umfasste nur 25 Seiten. Sowohl Professor Kury als auch W.s Verteidiger Adam Ahmed (München) äußerten darüber ihren Unmut. Das belege, dass eine umfassende Auseinandersetzung mit der Problematik nicht in der dafür notwendigen ausführlichen Weise stattgefunden habe, kritisierten sie. Beide vermissten darin Mindeststandards. Das Landgericht ließ – zurückhaltend – verlauten, dass das Gutachten Adorfs die Sache nicht erleichtert habe. Im schlechtesten Fall müsste der Prozess komplett neu aufgerollt werden. Unklar wäre dann, ob Michael W. bis dahin hinter Gittern verbleibt.

Aber auch die Kury-Expertise ließ bei Prozessbeobachtern Zweifel aufkommen. „Alle wissen, dass Professor Helmut Kury kein Anhänger der Sicherungsverwahrung ist, genauso wie Verteidiger Ahmed“, so die Vorsitzende des Gersthofer Opferschutzvereins „Sicheres Leben“, Gabriele Schmidthals-Pluta. „Wir halten dieses Gutachten mit dem Endergebnis ,Unter strengen Auflagen kann ich mir eine Freilassung vorstellen’ und zeitgleich das Einräumen ,Es gibt gute Gründe, ihn nicht zu entlassen’ für halt- und vor allem verantwortungslos.“

Die Opferschützerin monierte Gutachten wie diese. „Sie dürfen sich nicht auf Wahrscheinlichkeiten – ,wenn’ und ,aber’, ,vielleicht’, vielleicht auch nicht“ bis hin zu statistischen Werten – begrenzen.“ Schmidthals-Pluta forderte klare und eindeutige Sachverständigengutachten mit Übernahme von Verantwortung. Ein „Ich kann mir vorstellen“ dürfe es nicht geben, verdeutlichte sie gegenüber unserer Zeitung. Es sei nicht ansatzweise zu erkennen, dass der Gutachter bereit ist, in seiner Expertise eine Verantwortung zu übernehmen und eine klare Stellungnahme durch ein klares entschiedenes Nein oder Ja abzugeben. Schmidthals-Pluta konnte sich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass Kury sich in vielen Punkten habe täuschen lassen und Michael W. ihm oft nicht die Wahrheit gesagt habe. „Kury führte über einen Zeitraum von sechs Tagen rund 19 Stunden persönliche Gespräche mit Michael W.. Er räumte aber ein, aus Zeitgründen weniger Tests als üblich gemacht zu haben. Was sollen wir davon halten?“ Die Opferschützerin geht auch auf die von Kury zwingend geforderte Führungsaufsicht für Michael W. von mindestens fünf Jahren und strenge Auflagen ein. „Wer kann diese idealen Bedingungen schaffen?“, fragte sie. Selbst in der Freiheit gebe es dies wohl selten.

Eine „zweite Chance“ für Vanessas Mörder sieht für Gabriele Schmidthals-Pluta anders aus. Sie könne nur verwirklicht werden, wenn Michael W. in einer sicherungsverwahrten Umgebung, frei von alltäglichen gesellschaftlichen Belastungen, und in einem ihm vertrauten Umfeld seine Therapien zu Ende führe.

Dass die Verteidigung das Gutachten von Psychiater Pantelis Adorf anzweifle, lag für Schmidthals-Pluta auf der Hand. Aber auch hier stöße einmal mehr die Art der Verteidigung auf, die sie „respektlos, unsachlich und persönlich angreifend“ nannte. „Tatsache ist: Michael W. hat sein Tatmotiv noch nicht erkennen können und daher auch nicht bearbeitet.“ Das sei ein hohes Indiz dafür, dass die Rückfallgefahr als sehr hoch einzustufen ist, so die Vereinsvorsitzende.

Für eine Sicherungsverwahrung spricht sich auch Dr. Ralph-Michael Schulte aus. Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie stellt sein Gutachten voraussichtlich am Mittwoch, 11. Juli, vor.

Wenn alles nach Plan läuft, seien die Plädoyers für Montag, 16. Juli, und die Endscheidungsverkündigung für Dienstag, 17. Juli, geplant, so der Vorsitzende Richter am Landgericht, Karl-Heinz Haeusler.

07.07.2012 | 16:43 Uhr - von Siegfried P. Rupprecht


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