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Augsburg

Betriebsrat streitet weiter mit Ihle


Zwei Vergleiche vor Gericht, doch keine Annäherung in der Hauptsache

Gleich in zwei Verfahren haben sich am Donnerstag die Friedberger Bäckerei Ihle und ihr Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Augsburg gegenüber gestanden. Nach den beiden Terminen ist aber nur eines sicher: Diese zwei Parteien sehen sich noch häufiger vor Gericht.

  • Gleich in zwei Verfahren haben sich am Donnerstag die Friedberger Bäckerei Ihle und ihr Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Augsburg gegenüber gestanden. Nach den beiden Terminen ist aber nur eines sicher: Diese zwei Parteien sehen sich noch häufiger vor Gericht.
    Foto: Markus Höck
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Zum Hintergrund: Weil es Manipulationen am Arbeitszeitenkonto des Betriebsratsvorsitzenden Lothar R. zu dessen Gunsten gegeben hatte, versuchte die Unternehmungsführung mittels Computerprogramm dem Manipulator auf die Schliche zu kommen. Nachdem das Programm seinen Dienst erfüllt hat, ist sich die Bäckerei Ihle sicher: R. war es selbst und deshalb sollte gegen ihn eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden. Doch der Betriebsrat stimmte nicht zu, das Kündigungsverfahren steht beim Amtsgericht zur Entscheidung an.

Gestern nun wurden vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts unter Vorsitz des Arbeitsgerichtsdirektors Manfred Iranyi zwei Nebenkriegsschauplätze verhandelt. Der Betriebsrat wehrte sich gegen ein Schreiben der Geschäftsleitung, dass sich der freigestellte Betriebsratsvorsitzende R. künftig zu Dienstgängen abmelden müsse. Wie die Personalleiterin bei Ihle Jacqueline Dziurla vorbringt, habe sich R. mitunter erst im Nachhinein zu einem Betriebsrats-Termin außer Haus abgemeldet. Dem habe man durch das Schreiben entgegenwirken wollen. Der Betriebsrat selbst sah im Schreiben den Versuch, R. „an die kurze Leine zu nehmen“. Doch hier einigten sich die Parteien schnell auf einen Vergleich, dass R. in Zukunft per E-Mail Bescheid gibt, bevor er zu einem Termin außer Haus aufbricht – ohne aber eine Genehmigung einholen oder eine Begründung abgeben zu müssen.

Das zweite Verfahren drehte sich um einen Unterlassungsantrag des Betriebsrats, der künftiges Datensammeln per Computerprogramm untersagen sollte. Letztlich gab sich der Betriebsrat damit zufrieden, dass ihm die gesammelten Daten komplett zur Verfügung gestellt werden. „Wir wissen ja nicht, was überhaupt gesammelt wurde“, erklärt Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG. Die Daten sollen nun von den IT-Spezialisten der Gewerkschaft ausgewertet werden. Wie es dann weitergeht, lässt Lubecki noch offen. Sicher scheint nur: Auf den drängenden Vorschlag des Vorsitzenden Iranyi, in der Hauptstreitsache einen Mediator einzuschalten, werden sich beide Parteien nicht einlassen.

Parallel zu den arbeitsrechtlichen Verfahren steht zudem noch ein Strafverfahren an. Der Betriebsrat hat gegen Ihle Strafanzeige gestellt wegen des heimlich installierten Computerprogramms. Doch gerade aus diesem Verfahren erhofft sich Ihle-Anwalt Gerhard Rieger die bestätigte Begründung für die Kündigung gegen R. zu erhalten.
Nur: Bis das Strafverfahren in Gang komme, werde es wohl noch eine Weile dauern, ist Rieger überzeugt. Erst einmal geht es vor dem Arbeitsgericht weiter, für 13. September ist der nächste Termin angesetzt.
10.08.2012 | 08:00 Uhr - von mh


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