Darf ein gehörloses Mädchen an die Regelschule?
Streit ums Geld: Wer soll den Gebärdendolmetscher bezahlen?
Möglich wäre eine Vorfinanzierung. Welche Behörde welchen Anteil übernehmen sollte, ist noch nicht geklärt. Mitte Februar soll es zu einem Treffen zwischen den Ministeriem und dem Bezirk Schwaben kommen. Wie das Kultusministerium betont, werde durch dieses Vorgehen eine Rechtspflicht nicht anerkannt.
Mit Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes dürfen seit dem laufenden Schuljahr Kinder mit Behinderung auch eine Regelschule besuchen. Dennoch weigert sich der Bezirk Schwaben, die Kosten für einen Gebärdendolmetscher für die Mädchen zu bezahlen. Die Auseinandersetzung ging vor das Sozialgericht, wo die Richter dem Bezirk Recht gaben. Grundlage des Urteils war ein Gutachten bei einer Förderschule, die die Kinder gar nicht besuchen und deren Träger der Bezirk ist. Auch das Landessozialgericht bestätigte dieses Urteil.
Martina Buchschuster, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft „Bayern gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ hatte Verfassungsbeschwerde gegen die beiden Gerichtsurteile eingelegt. „Es kann nicht sein, dass Eltern ein selbstverschuldetes Kostenrisiko trügen, wenn sie ihre behinderten Kinder mit Zustimmung der Schulverwaltung in Regelschulen einschulen“, begründet sie.
Für die beiden Mädchen hatte sich auch die SPD im bayerischen Landtag eingesetzt. Bildungssprecher Martin Güll, begrüßt die aktuelle Entwicklung, kritisierte aber auch die späte Reaktion der Regierung: „Inklusion ist für CSU und FDP kein vordringliches Thema. Anders lässt sich nicht erklären, warum Eltern erst den Klageweg beschreiten müssen, damit sie zu ihrem Recht kommen, und sich dann auch noch wie in diesem Fall mit einer vorübergehenden Lösung abspeisen lassen müssen.“











