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Augsburg

Ein Recht auf Beschneidung


Augsburger Juden und Muslime geben eine gemeinsame Erklärung ab

In der Fuggerstadt sind sich Muslime und Juden einig: Dem Kölner Urteil, das die Beschneidung von Jungen im Kindesalter aus religiösen Gründen als Körperverletzung klassifiziert, treten beide großen praktizierenden Religionsgemeinschaften Schulter an Schulter entgegen.

  • Die hebräische Inschrift dieser Porzellandose aus dem 19. Jahrhundert, die im Besitz des Jüdischen Kulturmuseums Augsburg und Schwaben ist, lautet: »Moshe Mohel Klein. Ihn einzuführen in den Bund des Abraham, unseres Vaters«. Der Mohel ist der chirurgisch und religiös ausgebildete Beschneider.
    Foto: Gabriel Farning
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Die Beschneidung von Jungen steht schon in der Thora im Teil Bereschit, dem 1. Buch Mose: ‚Alles was männlich ist unter Euch, soll beschnitten werden.’ Richter des Kölner Landgerichts hatten am 26. Juni entschieden, dass im entschiedenen Fall der Beschneidung eines muslimischen Jungen eine Körperverletzung vorliege. Jetzt schlagen die Wellen auch in Augsburg hoch.

Längst geht es in der oftmals hitzig geführten Diskussion nicht mehr um den in Frage stehenden Tatbestand der Körperverletzung. Vielmehr wird über die Einschränkung der Religionsfreiheit diskutiert. Und die ist gemäß Artikel vier des Grundgesetzes garantiert.

In Augsburg hat der Integrationsbeirat Vertreter der muslimischen Gemeinden und der Israelitischen Kultusgemeinde zur Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung eingeladen. Wenigstens 25000 Muslime und rund 1500 Juden leben in der Fuggerstadt. Einig waren sich alle 31 Teilnehmer der vertretenen Gemeinden, dass das Urteil keinen Bestand haben dürfe. Hierzulande würden Beschneidungen in geeigneten Einrichtungen, oftmals Krankenhäusern und von Ärzten durchgeführt.

Differenzen ergaben sich in der Begründung der Beschneidung. Ist sie bei Jungen in der Thora verankert, und damit Glaubenssatz, ist sie im Koran nicht dokumentiert. Wohl entspricht die Beschneidung der überlieferten Praxis von gesellschaftlichen Gruppen muslimischen Glaubens. In der Diskussion wurde als Einzelmeinung auch die Beschneidung von Mädchen als Praxis bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in Afrika genannt, die ausdrücklich missbilligt wurde.
Die Teilnehmer haben sich auf eine „Gemeinsame Augsburger Erklärung“ geeinigt. Darin wird die Beschneidung von Jungen als fester Glaubensbestandteil bezeichnet, die durch die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit gesichert sei. Der Schutz des Kindeswohls steht für die Vertreter der Gemeinden dabei außer Frage. In der Beschneidung sehen sie keinen unrechtmäßigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Die Forderung der Teilnehmer geht an die Bundesregierung, für Rechtssicherheit zu sorgen. Der Vorsitzende des Integrationsbeirates Tugay Cogal sieht in der Gemeinsamen Augsburger Erklärung einen Meilenstein: „Hier haben sich Muslime und Juden erstmals gemeinsam zu einem Dialog in einer für unsere gesamte Gesellschaft relevanten Frage zusammengefunden und damit eine Basis für die weitere Zusammenarbeit gelegt.“

Rabbiner Henry Brandt hält die aktuellen Auswirkungen des Urteils zwar nicht für existentiell für das Judentum in Deutschland, wohl aber sei dieses „engstirnige und kleinkarierte Urteil“ von grundsätzlicher Bedeutung. Das Kindeswohl und der Schutz des Lebens stünden im Judentum seit jeher an erster Stelle. Deshalb müsse das Urteil auch korrigiert werden, fordert Brandt.
08.07.2012 | 17:00 Uhr - von Gabriel Farning


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