Im Vanessa-Prozess ist die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen
Im Verfahren um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder wird den Prozessbesucher wieder einmal verwehrt, sich ein persönliches Bild zu machen.
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Öffentlichkeit ausgeschlossen
Im Verfahren um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder wird den Prozessbesucher wieder einmal verwehrt, sich ein persönliches Bild zu machen.Foto: Symbolbild: © Thorben Wengert / pixelio.de
Beim erneuten Ausschluss der Öffentlichkeit bemerkte der Richter sichtlich genervt: „Es ist leider so, dass die Öffentlichkeit nach jeder Zeugenvernehmung wieder hergestellt werden muss. Wir brauchen uns darüber nicht aufzuregen.“
Von den Mitgliedern der Opferschutzverbände, die den Prozess von Anfang an aufmerksam begleiten, war über den Ausschluss allerdings keiner aufgeregt. Das Ganze scheine eher allmählich dem Richter zu nerven, urteilte die Vorsitzende des Gersthofer Opferschutzvereins „Sicheres Leben“, Gabriele Schmidthals-Pluta. „Ebenfalls auffällig, dass Michael W.s-Verteidiger Adam Ahmed ständig ein Lächeln auf den Lippen trägt, wenn die Öffentlichkeit wieder abtreten muss.“
Schmidthals-Pluta betonte gegenüber unserer Zeitung, dass sich ihr Verein davon nicht mürbe machen lasse. „Wir werden jeden Tag und jede Stunde den Prozess und die Angehörigen bis zum Ende begleiten“, verdeutlichte sie.
Der vom Gericht im Vorfeld bereits angekündigte Verhandlungstermin am gestrigen Dienstag fiel aus, „da es kein Programm für diesen Tag gebe“, so die Worte von Richter Lenart Hoesch.
Dies sei die Taktik der Verteidigung, mutmaßte Schmidthals-Pluta. Sie lasse scheinbar die Zeit für sich arbeiten, da es aus ihrer Sicht nichts zu verlieren gebe. „Wir hoffen nach wie vor, dass diese Rechnung nicht aufgeht“, so die Vorsitzende des Opferschutzvereins.
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