Augsburg
Neustart dank Pfandflaschen?
Verfahren wegen Hehlerei und Unterschlagung vor dem Amtsgericht
Mit gestohlenen und erneut zurückgebrachten Einweg-Pfandflaschen beschäftigte sich am Donnerstag das Amtsgericht Augsburg: Der Lastwagenfahrer Uwe T. (Namen von der Redaktion geändert) hatte seit Dezember 2010 große Mengen von Säcken, gefüllt mit je etwa 100 Flaschen, nicht zum Zentrallager seines Arbeitgebers zurückgebracht, wie es seine Aufgabe war. Stattdessen lieferte er sie bei seiner Bekannten Anna H. ab, die in Geldnot war.
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Verfahren wegen Hehlerei und Unterschlagung vor dem Amtsgericht
Foto: Symbolbild: © Thorben Wengert / pixelio.de
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Die Polizei wurde erst im Juni 2011 auf die Vorgänge aufmerksam und nahm die Täter fest. Bei der Durchsuchung des Wohnwagens von Anna H. fanden die Beamten weitere 25 Säcke voller Flaschen, die sie noch nicht hatte absetzen können. In Folge wurde Uwe T. der Unterschlagung und Anna H. und Martha B. der erwerbsmäßigen Hehlerei angeklagt.
Der Fall schien klar, denn alle Angeklagten waren geständig und bestritten nur den Umfang des verursachten Schadens. Völlig überraschend war daher die Eröffnung von Anna H., dass die Zusammenarbeit mit Uwe T. nicht dadurch entstanden war, dass er eine Unfallschuld unauffällig tilgen wollte, wie er wenige Minuten vorher erzählt hatte. Vielmehr hätten sich beide auf dem Straßenstrich kennengelernt. Mit der „Spende“ der Flaschen habe er ihr einen Start in ein besseres Leben ermöglichen wollen.
Auch der Schaden, den der bestohlene Arbeitgeber auf 9835 Euro schätzte, wurde nach Anhörung eines Sachverständigen und den Aussagen von Angeklagten deutlich nach unten korrigiert. Die genaue Anzahl der unterschlagenen Säcke wurde im Verfahren zwar nicht geklärt, aber dem Unternehmen kann auch durch andere Fehler Pfandgut abhanden gekommen sein.
Schließlich erhielt Uwe T. wegen Unterschlagung eine Geldstrafe von 1800 Euro, wobei ihm noch ein arbeitsrechtliches Verfahren bevorsteht, dass sein ehemaliger Arbeitgeber gegen ihn angestrengt hat. Für Martha B. endete der Freundschaftsdienst in einer viermonatigen Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zur erwerbsmäßigen Hehlerei. Sie war zwar am wenigsten am Rechtsverstoß beteiligt, aber schon zwanzigfach vorbestraft. Anna H. erhielt mit einer Geldbuße von 2700 Euro die vergleichsweise härteste Strafe, da sie, wie Richter Thomas Kessler sich ausdrückte, die war, „die das meiste Unrecht begangen hat.“
18.08.2012 | 08:18 Uhr - von msi
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