Augsburg
Zdarsa ernennt neuen Domkapitular
Weitere personelle Änderungen in der Diözese
Das Personalkarussell in der Diözese dreht sich weiter: Bischof Konrad Zdarsa hat Michael Kreuzer zum Domkapitular ernannt. Als solcher hat er die Aufgabe, an der Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Der 49-jährige Kreuzer ist Leiter der Hauptabteilung II – Seelsorge. Durch die Wahl von Prälat Bertram Meier zum Domdekan war ein Kanonikat im Domkapitel vakant. Das Domkapitel hat unter anderem ein Vorschlagsrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls einer Diözese.
Florian Markter, Diözesanjugendpfarrer und zukünftiger Leiter des Bischöflichen Jugendamts, ist zum Domvikar ernannt worden. Dieses Amt hatte bereits sein Vorgänger Florian Wörner inne, der von Papst Benedikt XVI. zum Weihbischof ernannt wurde. Domvikare unterstützen das Domkapitel bei dessen Aufgaben, insbesondere bei geistlichen Handlungen.
Zum Bußkanoniker hat Bischof Zdarsa den Dompfarrer und Domkapitular Prälat Josef Heigl ernannt. Der 58-Jährige leitet zudem die Abteilung Krankenhaus- und Krankenseelsorge. Ein Bußkanoniker ist ein Mitglied des Domkapitels mit besonderen Vollmachten in Fragen des Bußsakraments. Unter anderem darf er in schwerwiegenden Fällen die Absolution erteilen – ein Recht, das sonst dem Bischof vorbehalten ist.
Florian Markter, Diözesanjugendpfarrer und zukünftiger Leiter des Bischöflichen Jugendamts, ist zum Domvikar ernannt worden. Dieses Amt hatte bereits sein Vorgänger Florian Wörner inne, der von Papst Benedikt XVI. zum Weihbischof ernannt wurde. Domvikare unterstützen das Domkapitel bei dessen Aufgaben, insbesondere bei geistlichen Handlungen.
Zum Bußkanoniker hat Bischof Zdarsa den Dompfarrer und Domkapitular Prälat Josef Heigl ernannt. Der 58-Jährige leitet zudem die Abteilung Krankenhaus- und Krankenseelsorge. Ein Bußkanoniker ist ein Mitglied des Domkapitels mit besonderen Vollmachten in Fragen des Bußsakraments. Unter anderem darf er in schwerwiegenden Fällen die Absolution erteilen – ein Recht, das sonst dem Bischof vorbehalten ist.
18.07.2012 | 17:30 Uhr - von la
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