Bei der Forderung führt die Klägerin „erhebliche psychische Beeinträchtigungen“ an, teilt der Pressesprecher des Gerichts, Andreas Dumberger, mit. Eine posttraumatische Belastungsstörung und massive Panikattacken hätte sie von dem Vorfall vor fünf Jahren davongetragen. In der Sitzung des Zivilgerichts werden die beiden Beklagten, deren Verurteilungen wegen Mordes seit Februar rechtskräftig sind, nicht anwesend sein.
Am Dienstag, 20. Dezember, beginnt das Verfahren. Krebs beantragt dabei Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 Euro.(tb)