Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Schwurgerichts im Fall des 22-jährigen Timo B. bestätigt.
Die achte Strafkammer des Landgerichts Augsburg, unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser, hatte den Studenten am 30. Mai vergangenen Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Verurteilte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. In einem aufwendigen Indizienprozess habe die Kammer an zehn Verhandlungstagen über 70 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört und sei nach der Beweisaufnahme zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.
Wie aus der Pressemitteilung des Augsburger Gerichts hervorgeht, sei das Urteil im persönlichen Umfeld des Täters heftig als Fehlurteil kritisiert worden. Sogar ein Unterstützerkreis habe sich gebildet; es gab ein eigenes Spendenkonto und einen Infostand in der Donauwörther Innenstadt.
"Auf diese Kritik hat der Bundesgerichtshof nun eine klare Antwort gegeben", so das Landgericht. (pm)
Kommentare