Eine als Lehrerin eingesetzte Angehörige der Sekte "12 Stämme" war wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nun hat das Oberlandesgericht München die Revision gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Augsburg vom 21.6.2016 als unbegründet verworfen.
Das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts gegen die 56-Jährige ist damit rechtskräftig. Damit steht fest, dass die unter allerlei religiösen und pädagogischen Vorwänden durchgeführten Züchtigungen an Kindern, die meist mit Weidenruten erfolgten, strafbar waren.
Unter Vorsitz von VRiLG Lenart Hoesch hatte die Jugendkammer die Angeklagte nach einer umfangreichen, siebentägigen Hauptverhandlung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Diese Strafe muss die Angeklagte nun verbüßen.
Damit ist das größte Verfahren aus dem Gesamtkomplex der Vereinigung 12 Stämme, das die Nördlinger und Augsburger Justiz beschäftigt hat, nun abgeschlossen.
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