Mit seinen Auftritten bei verschiedenen Veranstaltungen "hat der Beamte nach Auffassung des Polizeipräsidiums insbesondere auch gegen das beamtenrechtliche Gebot zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, weshalb bereits Ende August des vergangenen Jahres ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet wurde", erklärt die Polizei in einer Pressemitteilung.
Im Zuge einer Versammlung am 3. Januar in Nürnberg habe der Beamte nun behauptet, dass die Polizei seit März „zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen treffen“ würde und diesen Sachverhalt mit Maßnahmen der Volkspolizei der ehemaligen DDR im Zusammenhang mit den Ereignissen im Jahre 1989 verglichen. Unter anderem diese Äußerungen "führen nun mit sofortiger Wirkung zum Erlass des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte. Mit den Aussagen in Nürnberg verletzt der suspendierte Beamte das Mäßigungsverbot sowie die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und schadet dem Ansehen der Bayerischen Polizei in der Öffentlichkeit", betont das Präsidium Schwaben-Nord. (pm)
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