Generell gilt, unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung, für alle Besucher von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen, dass jeder Bewohner pro Tag nur von einer Person besucht werden darf. Der Besucher muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis nachweisen und hat zu jeder Zeit innerhalb der jeweiligen Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
"Es ist daher ratsam, sich bereits vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung auf das Coronavirus testen zu lassen, um die Besuchsabwicklung zu beschleunigen und das dortige Personal zugunsten der Pflegeaufgaben zu entlasten", so die Stadtverwaltung. Ob im Einzelfall eine Testung vor Ort im Vorfeld des Besuches stattfinden kann, müsse mit der jeweiligen Einrichtung abgeklärt werden.
Ein Antigen-Schnelltest darf höchstens 48 Stunden und ein PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch in der Senioreneinrichtung vorgenommen worden sein.
Für die Weihnachtsfeiertage werden diese Zeiträume geringfügig erweitert: Vom 25. bis 27. Dezember darf ein Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und ein PCR-Test höchstens vier Tage alt sein.
Zusätzlich bieten die Augsburger Hilfsorganisationen BRK, DLR, Malteser und Johanniter im Rahmen der bayernweiten Weihnachtsaktion "Antigen-Schnelltests für Besucher von Einrichtungen der Pflege" im Zeitraum vom 24. bis 27. Dezember kostenlose Testungen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet an.
Wer diesen Service der ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen in Anspruch nimmt, muss beim Test nachweisen, dass die gewünschte Testung im Zusammenhang mit einem geplanten Besuch in einer Senioreneinrichtung steht. Dies geschieht über eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung, die beim Test zwingend vorzulegen ist.
Heimbewohner sollen über die Feiertage nicht nach Hause geholt werden
Reiner Erben, Gesundheitsreferent der Stadt Augsburg, und Martin Schenkelberg, Sozialreferent der Stadt Augsburg, bitten angesichts der angespannten Pandemielage um Verständnis dafür, dass Besuche eingeschränkt werden müssen. Auch das „Nachhause-Holen“ von Bewohnern bitten beide Referenten angesichts der Infektionslage zu überdenken: Zum Schutz der Bewohner selbst, aber auch, um Mitarbeitende in Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu entlasten. (pm)
Kommentare