Ziel müsse es sein, "zum Schulstart zu einem verlässlichen Schul- und Kitabetrieb zurückzufinden, der den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang bringt“, sagt Bürgermeisterin Martina Wild, Referentin für Bildung und Migration. Für den Schulstart gelten daher bestimmte Rahmenbedingungen.
Maskenpflicht
In den ersten beiden Unterrichtswochen, also vom 8. bis 18. September, müssen alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen – auch im Unterricht. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum eingenommen haben. Dies gilt bayernweit. Während die allgemeine Maskenpflicht auf dem Schulgelände über den Zeitraum hinaus bestehen wird, hängt die Frage, ob auch im Klassenzimmer weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, vom jeweiligen Infektionsgeschehen ab.
Für Schüler mit Behinderung oder spezifischem sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen gegebenenfalls besondere Regelungen.
Drei-Stufen-Plan
Sollte sich "das dynamische Infektionsgeschehen nachteilig entwickeln", wurde von den zuständigen staatlichen Ministerien für den Schulbetrieb ein Drei-Stufen-Plan entwickelt, erklärt die Stadt. Dieser orientiere sich an der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz. Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich unterschiedlich auf die Maskenpflicht und die Gestaltung des Unterrichts auswirken: Stufe 1; Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner. Regelbetrieb findet unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen. Stufe 2; Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 pro 100.000 Einwohner. Die Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. An den Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske getragen werden. Stufe 3; Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner. Ab Stufe 3 wird wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer eingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen zeitlich befristet im wöchentlichen oder täglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht tauschen– es sei denn, die baulichen Gegebenheiten vor Ort lassen die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke zu. Darüber hinaus ist dann auch das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für die Schüler aller Jahrgangsstufen – einschließlich der Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren – verpflichtend.
Die einzelnen Stufen beziehungsweise das Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte lösen nicht automatisch die aufgezeigten Veränderungen im Unterrichtsbetrieb aus, betont die Stadt, sondern "sind als Orientierungshilfe für das Gesundheitsamt gedacht, das über die jeweiligen Stufen und Maßnahmen in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht zu entscheiden hat". Eine enge Abstimmung zwischen den staatlichen Schulaufsichtsbehörden, dem städtischen Gesundheitsamt und dem Referat für Bildung und Migration sei über einen regelmäßigen Austausch gewährleistet.
Individuelles Hygienekonzept an jeder Schule
Auf der Basis des aktuellen Rahmen-Hygieneplans, der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entwickelt wurde, hat jede Schule ein individuelles Hygienekonzept erarbeitet, um einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb durchführen zu können. "Hierin spielen etwa Laufwege, feste Gruppen, gestaffelte Unterrichts- und Pausenzeiten und das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume eine entscheidende Rolle", erklärt die Stadt Augsburg.
Von Seiten der Stadt seien die Schulhausreinigung der 70 zu betreuenden öffentlichen Schulen entsprechend der Vorgaben des Rahmenhygieneplans bereits im April angepasst worden.
Gestaffelte Zeiten für den Unterrichtsbeginn
Die Stadt Augsburg habe "die Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns primär an verkehrstechnisch neuralgisch zu erreichenden Schulstandorten zuletzt in der vergangenen Woche mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden besprochen". So planen nun etwa die staatliche FOS/BOS und das Berufsschulzentrum am Alten Postweg jeweils einen gestaffelten Unterrichtsbeginn, um das zeitgleiche Schüleraufkommen in der Straßenbahnlinie 3 zu entzerren. (pm)
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